KFZ – SACHVERSTÄNDIGER & Gutachter
KFZ – Wertermittlung
Der richtige Wert für jeden Anlass
qualifizier
Schnelle Abwicklung
verständlich
Til KFZ-SACHVERSTÄNDIGER & GUTACHTER
Wertermittlung
für KFZ //
Marktwert – Aktueller Wert am Spezialmarkt, Grundlage für Versicherungseinstufungen
Wiederbeschaffungswert – Basis für Haftpflicht- und Kaskoschadenabwicklung nach § 249 BGB
Wiederherstellungswert – Summe aller Investitionen in Restauration und Aufbau
Zeitwert – Schnell realisierbarer Veräußerungserlös (Händlereinkaufswert)
Restwert – Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand
Marktwert
Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeuges am Spezialmarkt für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Diese werden in der Regel nach dem Marktwert versichert.
Praktisch wird der Begriff Marktwert beim Verkauf „Privat an Privat“ angewendet und liegt erfahrungsgemäß zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Händlereinkaufspreis ohne Mehrwertsteuer und Handelsspanne.
Der Marktwert ist für die Beurteilung schadenersatzrechtlicher Fragen nicht heranzuziehen (BewG §9), Er dient in der Regel für die Einstufung der Versicherung und dementsprechend der Versicherungsprämien.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflicht- und oder Kaskoschadens.
Er beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug in vergleichbaren Zustand mit ähnlicher Ausstattung kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. § 249 BGB).
Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel beim seriösen Händler. Der Wiederbeschaffungswert enthält, somit steht die gültige (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne. Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert bezeichnet den Betrag, der aufgewendet werden muss, um das gegenständliche Fahrzeug nach einem Unfall oder Schaden in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dieser Wert umfasst die Kosten für Reparaturen, Ersatzteile und eventuell notwendige Arbeitsleistungen, um das Fahrzeug wieder fahrbereit und in einem vergleichbaren Zustand herzustellen, unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt.
Die Differenz zum Markt- und Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert kann daher erhebliche sein.
Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert bzw. Auf- und Umgebaut wurde.
Zeitwert
Der Zeitwert spiegelt den Wert eines Fahrzeuges wider, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Bei der Bewertung des Zeitwertes geht es darum, den Wert zu ermitteln, der für das Fahrzeug schnell realisiert werden kann. Dies ist in der Regel nur bei einer Veräußerung an den Handel der Fall. Der hierbei erzielbare Veräußerungserlös ist der Händereinkaufwert.
Restwert
Unter dem Begriff Restwert wird der Wert verstanden, den ein Fahrzeug in beschädigtem (verunfallten) Zustand darstellt und ein Ankäufer (Restwertaufkäufer) bereit ist dafür zu bezahlen. Er bezeichnet den materiellen Wert, den ein unrepariertes Fahrzeug nach einem Schadenereignis noch hat und beziffert entweder den reinen Materialwert des Fahrzeuges oder dessen Bauteile, die noch weiter verwertet werden können.