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Ablauf & Service

Unfall – Gutachten – Regulierung//

Sie möchten Ihren Schaden neutral und unabhängig bewerten und regulieren lassen?

01 Kontaktaufnahme und Terminvergabe

Nutzen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, die ich Ihnen biete um direkt mit einem Spezialisten in der Schadensregulierung in Kontakt zu treten. Vom klassischen Anruf über verschiedenste Messenger stehen Ihnen viele Wege offen. Sie bekommen einen kurzfristigen Termin.

Mein Arbeitsweise ist modern und strukturiert. In den meisten Fällen kann die Begutachtung noch am selben Tag oder am Folgetag erfolgen.

Sie erhalten nach Vereinbarung einen kurzfristigen Termin.

02 Begutachtung und Schaden-Interview

Ich bin da, wo Sie mich brauchen.

Ich komme bestens ausgerüstet zu Ihrem Unfallfahrzeug und biete meinen unkomplizierten Vor-Ort-Service an. Sie können mich natürlich auch in meinem  Sachverständigenbüro nach Absprache besuchen.

Ich sichere Beweise und dokumentiere den Schaden fotografisch. Ich nehme alle vorhandenen und nötigen Informationen auf, um die schnelle Regulierung des Schadens zu gewährleisten. Sie erhalten eine ausführliche und kompetente Beratung zum weiteren Ablauf und Ihren Möglichkeiten der Regulierung.

03 Einschätzung des Schadens und Servicedienstleistungen

Wie steht es um Ihr Fahrzeug? Benötigen Sie einen Mietwagen? Ist das Fahrzeug verkehrssicher oder nicht? Soll das Fahrzeug repariert werden? Wünschen Sie die Auszahlung des Schadens nach Gutachten? Sind weitere Schritte nötig? Gab es Personenschäden und wie sollten Sie sich verhalten?

Diese und weitere Fragen beantworte ich Ihnen, wenn ich mir ein Bild des Schadens gemacht habe.

Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

04 Kalkulation der Schadenhöhe und Erstellung eines Kfz-Gutachtens

Ihr Fahrzeugschaden wird mittels modernster Software kalkuliert. Ich ermittel alle nötigen Werte zur Erstellung des Gutachtens und erst jetzt kann definitiv beurteilt werden, wie die Schadenregulierung aussehen wird. Erst dann erstelle ich das eigentliche Kfz-Gutachten.

Dabei spielt es für mich keine Rolle, um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Ich erstelle Gutachten für Autos, Motorräder, E-Bikes, Camper, Nutzfahrzeuge und Landmaschinen.

05 Beratungsanruf und Gutachtenversand

Das Gutachten wird an alle nötigen Stellen weitergeleitet.

Wer das Gutachten erhält, richtet sich übrigens nach Ihnen. Sie sind Auftraggeber und Entscheider. Im Standardfall wird es direkt an den Versicherer gesendet. Ihr Unfallgegner erhält von uns kein Gutachten. Sie persönlich erhalten das Kfz-Gutachten auf Wunsch per Mail vorab und in jedem Fall per Post. Sollte ein Rechtsbeistand beauftragt worden sein, erhält dieser natürlich das Gutachten und macht Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend.

Liegt Ihnen das Gutachten vor, berate ich Sie gern noch einmal dazu. Generell sind mein Gutachten so aufgebaut, dass auch fachfremde Personen es verstehen und deuten können.

06 Regulierung des Schadens

Die Regulierung des Schadens kann sehr unterschiedlich sein.

Das liegt daran, dass Sie verschiedene Rechte haben, wie der Schaden reguliert werden soll und auch daran, welche Schadenart durch das Gutachten belegt wurde. Wünschen Sie eine Reparatur, so kann Ihr Fahrzeug nun in der Werkstatt Ihrer Wahl repariert werden. Die Kosten rechnen die meisten Werkstätten auch direkt mit der Versicherung ab. Wünschen Sie eine Auszahlung des Schadens, oder kommt nur eine Auszahlung des Schadens in Frage (Totalschaden), teile ich dieses der Versicherung oder der gewählten Kanzlei im Gutachten mit. Bei klarer Sachlage und im Regelfall erhalten Sie Ihr Geld nach 2 bis 4 Wochen.

Allgemeine Aussagen sind bei diesem komplexen Thema nicht möglich.
Ich  berate und informiere Sie jedoch gern.

07 Wenn der Schaden reguliert wurde

Auch wenn der Schaden reguliert wurde, bin ich weiterhin für Sie da. Falls es zu Kürzungen des Gutachtens kam, berate ich Sie gern zur weitere Vorgehensweise.

Falls Sie den Schaden in Eigenregie repariert haben, erstelle ich Ihnen bei fach- & sachgerechter Ausführung eine Reparaturbestätigung, damit Sie bei einem weiteren Schaden einen Beweis haben, dass Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich repariert wurde. Haben Sie diesen Beweis nicht, so wird die Versicherung sich mit hoher Wahrscheinlichkeit weigern einen weiteren Schaden zu zahlen.

Falls Sie es wünschen überprüfe ich nach einer Reparatur in der Fachwerkstatt auch gern die Reparaturqualität.

Til KFZ-SACHVERSTÄNDIGER & GUTACHTER

Ihr Spezialist für Haftpflichtschäden! //

Sie benötigen schnelle Hilfe nach einem Unfall? Dann lassen Sie sich persönlich von mir beraten.
Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Gern können Sie Anfragen auch per Messenger senden.

Werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr: Mobil: 0151/5660 8660

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