Kostenlose Erstberatung 06032/347 230

Kfz-Sachverständiger & Gutachter

KFZ & Caravaning
SCHADEN

Bei einem unverschuldeten Unfall (PKW, Reisemobil & Wohnwagen, Motorrad oder E-Bike) haben Sie das Recht, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Erreichbarkeit

Mo. – Sa.: 08 – 20 Uhr

Kontakt

06032-347230
0151-56608660
info(at)til-sv.de

Büro

Schwalheimer Str. 9a
61231 Bad Nauheim

Zweigstelle

Birkenstrasse 2
61200 Wölfersheim

Wetterau / Hessen / Bundesweit

TIL KFZ – SACHVERSTÄNDIGER & Gutachter //

Anerkannter Sachverständiger für Schäden und Bewetung (VKS)

Als erfahrener KFZ-Sachverständiger bin ich in
Bad Nauheim, Wölfersheim und Umgebung Ihr Ansprechpartner im Schadenfall oder bei Bewertungen,
egal ob es sich um einen PKW, Reisemobil, Motorrad
oder E-Bike handelt.

Ich helfe Ihnen mit Kompetenz und Sachverstand.

TIL KFZ – SACHVERSTÄNDIGER & Gutachter

Offizieller Kooperationspartner des ADAC

Der Caravaning-Gutachter-Fachverband e. V. (CGF) ist beim ADAC DER Ansprechpartner für Wohnmobile und Campingfahrzeuge. Der CGF unterstützt den ADAC bei dem Camper Check und dem Carnet de Passages

Michael Meixner ist Gründungsmitglied und im Vorstand des Verbandes. Als Partnerbetrieb erstellen wir unabhängig Schadengutachten an Wohnmobilen und Wohnwagen.

KFZ-Gutachter für:

Kraftfahrzeuge

E-Bikes

Reisemobile

Wohnmobile

Oldtimer

Wertgutachten

Organisationen

Mitglied bei

Anerkannter Sachverständiger für Schäden und Bewertung (VKS)
 

FAQ’s
Was ist ein Wiederbeschaffungswert?

Bezeichnet den Wert Ihres Fahrzeugs, unmittelbar vor dem Schadenereignis. Das heißt, der Sachverständige ermittelt den Wert (Euro) für ein gleichwertiges Fahrzeug, mit vergleichbarer Ausstattung, Kilometerleistung, Besitzeranzahl, und allen Faktoren, wie zum Beispiel, Fahrzeugzustand, Pflegezustand (Wartungsheft), Hauptuntersuchung (HU), Sonderausstattung, Vor- und Altschäden individuell nach den wertbeeinflussenden Faktoren Ihres Fahrzeugs.

Was ist am Unfallort zu beachten?

Dinge die Sie unmittelbar am Unfallort berücksichtigen sollten:
• Die Unfallstelle absichern!
• Den Verletzten Erste Hilfe leisten!
• Einen Notruf absetzen, falls erforderlich!
• Notieren Sie sich Name und Adresse von eventuellen Zeugen!
• Die Polizei verständigen, auch wenn es so aussieht, als sei nicht viel passiert!
• Unfallbericht ausfüllen, falls vorhanden!
• Kennzeichen des Unfallgegners aufschreiben, eventuell die Nationalität des beteiligten Fahrzeugs aufschreiben!
• Bei ausländischen Unfallgegnern die Grüne Karte sicherstellen, ggf. durch die Polizei!
• Ort, Datum, Uhrzeit des Unfallgeschehens notieren!
• Fragen sie den Unfallgegner nach seiner Versicherung / Versicherungsnummer!
• Machen Sie wenn möglich Fotos (Handy)vom beschädigten Bereich des Unfallgegnerfahrzeuges, der Versichertenkarte und des Unfallortes

Unverschuldeter Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden)

Im Haftpflichtschadensfall ist der Schädiger verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Im Haftpflichtschadenfall tritt nach dem Pflichtversicherungsgesetz die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Schädigers des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hier ist es sinnvoll, einen unabhängigen und zertifizierten Sachverständigen Ihrer eigenen Wahl zur Begutachtung des Fahrzeuges zu beauftragen.
Die Kosten des Sachverständigen werden im Haftpflichtschadenfall durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Selbstverschuldeter Verkehrsunfall (Kaskoschaden)

Bei einem Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall nach den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.

Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Leistung richtet sich hier nach den Bedingungen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages, den sog. Kaskobedingungen.

Hier wird im Regelfall ein Sachverständiger durch die Versicherung beauftragt.
Sollten Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen wollen, halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrer Versicherung ob eine Sachverständigenkostenübernahme gewährleistet ist.

Caravaning Gutachter Fachverband e.V.
N

Gutachter für Wohnmobile & Wohnwagen

Spezialist bei Unfallschäden an Wohnmobil und Wohnwagen

Für Wohnmobil- und Wohnwagengutachten gelten besondere Regeln, eine besondere Vorgehensweise und ein Netzwerk welches Ihnen eine professionelle Erstellung von Gutachten nach einem Unfall mit Ihrem geliebten Wohnwagen oder Wohnmobil sichert.

Ich bin durch den Caravaning Gutachter Fachverband e.V. geprüfter Gutachter für Wohnmobile und Wohnwagen.

Schnelle Hilfe

Ihr Spezialist für Haftpflichtschäden!

Erreichbar:

0151 / 5660 8660 oder 06032 / 347 230

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